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ESD STATEMENT | Mainzer Erklärung der CDU gute Ansätze, aber Umsetzung ist der Maßstab

ESD STATEMENT | Mainzer Erklärung der CDU gute Ansätze, aber Umsetzung ist der Maßstab

Der Bundesvorstand der CDU hat mit der sogenannten Mainzer Erklärung wirtschaftspolitische Leitlinien vorgelegt, mit denen neues Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden sollen.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. greift die Erklärung zentrale Themen auf, die viele Betriebe seit Jahren bewegen. Entscheidend wird nach Einschätzung des Verbandes jedoch sein, ob die angekündigten Reformen gemeinsam mit dem Koalitionspartner in einer Form umgesetzt werden können, die den Betrieben den Alltag tatsächlich erleichtert.

Die CDU greift zum Beispiel mit der angekündigten Reform des Statusfeststellungsverfahrens einen realen Missstand auf. Es geht um die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. In der Praxis führt die derzeitige Ausgestaltung häufig zu Unsicherheit bei Auftragnehmern und Auftraggebern. Dadurch werden Aufträge nicht vergeben oder Geschäftsmodelle vorsorglich eingeschränkt, obwohl keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens muss ausdrücklich zugunsten von Selbständigen erfolgen. Entscheidend ist, ob sie schnell umgesetzt wird und im Alltag zu klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen führt.“

Auch die angekündigte Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts adressiert ein relevantes Thema der betrieblichen Praxis. Die stärkere Orientierung an wöchentlichen Höchstarbeitszeiten statt starrer täglicher Vorgaben kann kleinen und mittleren Unternehmen helfen, Auftragsspitzen, Projektarbeit und saisonale Schwankungen rechtssicher zu organisieren. Für kleinere Betriebe ist auch hier entscheidend, dass Arbeitszeitregelungen praktikabel bleiben, die betriebliche Realität berücksichtigen und nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden sind.

Darüber hinaus enthält die Erklärung aus Sicht des ESD begrüßenswerte Ansätze zur steuerlichen Entlastung und zum Abbau bürokratischer Pflichten. Investitionsanreize, Vereinfachungen im Steuerrecht sowie der Abbau von Berichtspflichten und statistischen Erhebungen können dazu beitragen, unternehmerische Tätigkeit wieder stärker auf Wertschöpfung, statt auf Verwaltung auszurichten.

Der ESD wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und erwartet, dass CDU und SPD die wirtschaftspolitischen Herausforderungen gemeinsam angehen. Die wirtschaftliche Erholung des Landes kann nur gelingen, wenn Reformen Hand in Hand umgesetzt werden und die Leistungsträger, die vielen Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen, dabei konsequent im Mittelpunkt stehen.

Die Mainzer Erklärung der CDU steht hier zum Download bereit
https://www.cdu.de/app/uploads/2026/01/202601_Dokument_Mainzer-Erklaerung-Wachstum-Made-in-Germany.pdf

ESD Forderungen
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:

  • Eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die eine klare und rechtssichere Abgrenzung selbständiger Tätigkeit ermöglicht.
  • Ein praxistaugliches Arbeitszeitrecht, das betriebliche Flexibilität ermöglicht, ohne neue bürokratische Belastungen zu schaffen.
  • Einen spürbaren Abbau bürokratischer Pflichten.
  • Steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen, die Investitionen ermöglichen und unternehmerische Planung erleichtern.
  • Die verbindliche Einbeziehung selbständiger Perspektiven bei wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene.
ESD STATEMENT | Zukunftspanel Mittelstand 2025

ESD STATEMENT | Zukunftspanel Mittelstand 2025

Studie bestätigt wachsende Belastungen für Beschäftigung im Mittelstand

Die Ergebnisse des Zukunftspanels Mittelstand 2025 des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) spiegeln die betriebliche Realität vieler Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen wider: Personal zu finden und zu halten wird zunehmend schwieriger, während die Kosten für Beschäftigung weiter steigen.

Laut IfM-Panel stellte für die Betriebe nach wie vor der demographische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel die größte Herausforderung dar. Gleichzeitig steigen unabhängig von Auftragslage oder Investitionsbereitschaft die Kosten für Beschäftigung weiter an. Steigende Lohnkosten, Abgaben und zusätzliche Anforderungen treffen Unternehmen, die Verantwortung für Ausbildung, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung tragen, besonders unmittelbar.

Timo Lehberger, Präsident des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD), erklärt: „Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen stehen täglich in der Verantwortung für ihre Beschäftigten. Dadurch, dass Fachkräfte fehlen und die Personalkosten immer weiter steigen, wird Beschäftigung für viele Unternehmensinhaber zunehmend zur wirtschaftlichen Gratwanderung."

Aus Sicht des ESD zeigt das Zukunftspanel zudem deutlich, dass Arbeitsmarktpolitik, Abgabenlast und bürokratische Anforderungen stärker zusammengedacht werden müssen. Für Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen entscheidet sich hier, ob Beschäftigung aufgebaut, gehalten oder gar abgebaut wird. Wer Beschäftigung sichern will, muss die tatsächlichen Probleme der Arbeitgeber ernst nehmen. 

Das Zukunftspanel Mittelstand 2025 liefert hierzu eine belastbare Datengrundlage und sollte bei wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Zum Zukunftspanel Mittelstand 2025:  https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/chartbook_zukunftspanel_2025.pdf

 

ESD-Forderungen
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert:

  • planbare und gedeckelte Arbeitskosten, insbesondere durch eine gesetzlich verbindliche Obergrenze für Sozialabgaben, um Beschäftigung langfristig tragfähig zu halten
  • eine spürbare Reduzierung bürokratischer Belastungen und Dokumentationspflichten im Arbeitsalltag kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • ein KMU-freundliches Arbeitsrecht, das sich an klaren Grundsätzen orientiert und Beschäftigung nicht durch zusätzliche Komplexität verteuert
  • arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen, die die betriebliche Realität berücksichtigen, statt kleine Arbeitgeber mit zusätzlichen Pflichten zu überfordern
ESD STATEMENT | Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein

ESD STATEMENT | Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein

Die aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zeigt deutlich, dass selbstständig erwerbstätige Frauen in der Familienphase weiterhin strukturell benachteiligt sind. In dem Chartbook „Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit“ dokumentiert das Institut unter anderem, dass viele selbstständige Frauen bis kurz vor der Geburt arbeiten und frühzeitig wieder in den Betrieb zurückkehren sowie deutliche Einschnitte bei Arbeitszeit und Einkommen hinnehmen müssen. Besonders Soloselbstständige sind von diesen Effekten überdurchschnittlich betroffen.

Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. zeigt dies, dass fehlender Mutterschutz, unzureichende Einkommensersatzleistungen und eine mangelnde soziale Absicherung selbstständige Mütter in erhebliche wirtschaftliche Risiken zwingen. Während abhängig Beschäftigte auf gesetzliche Schutzmechanismen zurückgreifen können, bleibt selbstständig erwerbstätigen Frauen häufig nur die eigene Absicherung durch Rücklagen oder der Ausgleich innerhalb des Haushalts. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs gelingt vielfach nur durch den faktischen Verzicht auf Schutzregelungen.

Die Studie zeigt zugleich, dass nur rund zwei Drittel der Soloselbstständigen ihre Tätigkeit im Jahr nach der Geburt fortsetzen. Ein relevanter Teil unterbricht oder beendet die Selbstständigkeit ganz. Damit gehen unternehmerische Existenzen verloren, obwohl diese Frauen häufig über Jahre hinweg Betriebe aufgebaut und wirtschaftliche Verantwortung übernommen haben. Schwangerschaft und Mutterschaft wirken so faktisch als Hemmnis für selbstständige Erwerbsbiografien.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Die Studie macht unmissverständlich klar, dass Selbstständige in der Familienphase strukturell schlechter gestellt sind. Wer unternehmerische Verantwortung trägt, darf im Moment der größten privaten Verantwortung nicht allein gelassen werden. Wenn die Bundesregierung Selbstständigkeit attraktiver machen will, muss sie die Realität selbstständiger Mütter anerkennen. Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein. Bei der sozialen Absicherung selbstständig erwerbstätiger Frauen besteht dringender Handlungsbedarf.“

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sieht hierin einen klaren wirtschaftspolitischen Auftrag. Es geht um die Glaubwürdigkeit politischer Ankündigungen und um die Zukunft selbstständiger Erwerbsformen. Wer Gründungen fördern, unternehmerische Verantwortung erhalten und wirtschaftliche Vielfalt sichern will, muss die Vereinbarkeit von Familie und Selbstständigkeit endlich realistisch gestalten.

Die vollständige Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist abrufbar unter:
https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartbook-Selbststaendige_und_Geburt.pdf

 

ESD Forderungen

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert:

  • Einen praxistauglichen Mutterschutz für selbstständig erwerbstätige Frauen
  • Verlässliche Einkommensersatzleistungen unabhängig von Betriebsgröße und Versicherungsstatus
  • Spezielle Absicherungsmodelle für Soloselbstständige ohne Vertretungsstrukturen
  • Rechtssicherheit statt Grauzonen für selbstständige Mütter in der Phase rund um Schwangerschaft und Geburt
  • Gleichwertige soziale Absicherung für gleichwertige Lebensentscheidungen unabhängig von der Erwerbsform
ESD STATEMENT | Steuerentlastung vorziehen. Impulse für einen breiten Aufschwung setzen

ESD STATEMENT | Steuerentlastung vorziehen. Impulse für einen breiten Aufschwung setzen

Der Vorstoß von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz, die geplante Senkung der Körperschaftsteuer bereits 2026 einzuleiten, statt wie vorgesehen ab 2028, gibt der wirtschaftspolitischen Debatte wichtige neue Dynamik. Ihre gegenüber dem Handelsblatt geäußerte Einschätzung macht deutlich, dass die aktuelle Konjunkturschwäche ernst genommen wird und ein früheres Handeln notwendig erscheint.

Eine vorgezogene steuerliche Entlastung kann Unternehmen in einer Phase großer Unsicherheit stärken, Investitionen erleichtern und neues Vertrauen schaffen. Viele Betriebe warten seit Monaten auf klare Signale aus der Politik, die wirtschaftliche Aktivität fördern und den Weg zu mehr Stabilität ebnen.

Wie auch einige Branchen- und Fachverbände ist der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. der Auffassung, dass eine solche Reform zwingend alle Unternehmensformen berücksichtigen muss. Viele Soloselbständige sowie Inhaber kleiner und mittlerer Betriebe arbeiten in Rechtsformen, die von einer reinen Absenkung der Körperschaftsteuer nicht profitieren würden. Eine Entlastung, die nur Kapitalgesellschaften erreicht, würde an der Realität eines großen Teils der deutschen Wirtschaft vorbeigehen.

Eine kluge steuerliche Reform sollte daher dort ansetzen, wo die wirtschaftliche Breite dieses Landes liegt: bei den vielen Einzelunternehmen, Familienbetrieben und Selbständigen, die Tag für Tag zur Wertschöpfung beitragen und in konjunkturell schwierigen Zeiten Stabilität schaffen.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Wer einen nachhaltigen Aufschwung anstoßen will, braucht Entscheidungen, die in der gesamten Unternehmenslandschaft wirken. Eine vorgezogene Steuerentlastung kann ein wichtiges Signal sein. Entscheidend ist jedoch, dass auch Personenunternehmen und Soloselbständige spürbar profitieren. Ohne sie wird es keinen wirtschaftlichen Aufschwung geben.“

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Entschärfung des Lieferkettengesetzes

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Entschärfung des Lieferkettengesetzes

Berlin / Saarbrücken, 10.12.2025. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die politische Verständigung der Unterhändler der EU Staaten und des Europäischen Parlaments auf ein entschärftes EU Lieferkettengesetz. Die ursprünglich geplanten Vorgaben hätten zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen überfordert und in vielen Branchen zu erheblicher Unsicherheit geführt. 
Timo Lehberger, Präsident des ESD, erklärt: „Die Einigung zeigt, dass die Rückmeldungen aus der Praxis Gewicht haben. Europa braucht Regeln, die funktionieren und Unternehmen nicht überfordern.“
Auch die entschärfte Fassung bleibt für viele kleinere Zulieferer anspruchsvoll, weil sie indirekt von Pflichten großer Auftraggeber betroffen sind. Ohne klare Vorgaben drohen zusätzliche Nachweise und steigender Aufwand.
Weiter sagt Lehberger: „Es darf nicht passieren, dass größere Unternehmen ihre Verantwortung einfach an kleinere weiterreichen. Unternehmen an der Basis dürfen nicht die Last eines Gesetzes tragen, das eigentlich andere adressiert.“
Der ESD fordert die Bundesregierung und die EU Institutionen auf, frühzeitig eindeutige Leitlinien vorzulegen und realistische Übergangsfristen sicherzustellen. Notwendig ist zudem eine enge Begleitung in der Aufbauphase, um Unsicherheiten zu vermeiden. Gerade kleinere Betriebe brauchen Klarheit, welche Anforderungen künftig auf sie zukommen.

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