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ESD STATEMENT | NKR-Jahresbericht 2026: Bürokratiekosten steigen, Entlastung kleiner Betriebe bleibt unklar

ESD STATEMENT | NKR-Jahresbericht 2026: Bürokratiekosten steigen, Entlastung kleiner Betriebe bleibt unklar

08. Oktober 2026

Berlin/Saarbrücken, 08.10.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sieht im heute vorgestellten Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) keinen gesonderten Nachweis einer spürbaren Entlastung von Soloselbständigen und kleinen Betrieben. Nach der Bilanz des NKR verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft im Berichtszeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 netto um rund 45 Mio. Euro. Gleichzeitig steigen ihre jährlichen Bürokratiekosten um rund 1,3 Mrd. Euro. Der Gesamtbetrag liegt nach der Berichterstattung des Handelsblatts bei 65,3 Mrd. Euro. Haupttreiber des Anstiegs ist die nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
Der Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands um insgesamt rund 6,8 Mrd. Euro bezieht sich auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zusammen. Entscheidend dafür ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, dessen bilanzierte jährliche Entlastungswirkung von rund 7,7 Mrd. Euro durch neue Belastungen teilweise aufgezehrt wird. Im Gesamtsaldo entfällt der Rückgang vor allem auf Bürgerinnen und Bürger. Für die Wirtschaft verbleibt nach Gegenrechnung neuer Belastungen lediglich eine jährliche Nettoentlastung von rund 45 Mio. Euro.
Der NKR stellt fest, dass es sich bei der großen rechnerischen Entlastung zum erheblichen Teil um vermiedene zukünftige Kosten handelt. Insbesondere die Entlastung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ist deshalb nicht mit einer unmittelbar spürbaren Verringerung bestehender Verwaltungsarbeit gleichzusetzen. Eine nach Unternehmensgröße getrennte Bilanz der Be- und Entlastungen weist der Bericht nicht aus. Ob und in welchem Umfang Soloselbständige und Kleinbetriebe entlastet werden, lässt sich daraus nicht ablesen.
„Soloselbständige und kleine Betriebe müssen die Verwaltungsarbeit häufig selbst erledigen. Jede Stunde Papierkram fehlt für Kunden und Aufträge. Entscheidend ist deshalb, welche bestehenden Pflichten tatsächlich entfallen und wie viel Zeit die Betriebe dadurch zurückgewinnen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.
Das geplante Berichtsentlastungsgesetz mit Beweislastumkehr ist aus Sicht des ESD der richtige Ansatz. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger will dafür im Dezember Eckpunkte ins Kabinett bringen. Nach seinen Angaben soll das Gesetz ab 1. Januar 2028 wirksam werden. Für Betroffene kommt es damit spät, und es bleibt offen, welche Pflichten konkret entfallen. 
„Der Staat muss jetzt beweisen, dass Beweislastumkehr mehr ist als eine Überschrift. Wir erwarten eine konkrete Liste der Pflichten, die für Selbständige tatsächlich wegfallen, mit Zeit- und Kostenersparnis je Betrieb“, so Lehberger. 

NKR-Jahresbericht 2026 zum Download: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresberichte_node.html

ESD-Forderungen

  • Eine getrennte Auswertung des Bürokratieaufwands und der Bürokratiekosten für Soloselbständige und kleine Betriebe im Jahresbericht des NKR.
  • Eine konkrete Übersicht zum Berichtsentlastungsgesetz, welche Pflichten für Selbständige und kleine Betriebe entfallen und welche jährliche Zeit- und Kostenersparnis für die betroffenen Betriebe voraussichtlich entsteht.
  • Eine konsequente Ausrichtung des Bürokratieabbaus an der betrieblichen Realität von Soloselbständigen und kleinen Unternehmen, die meist keine eigenen Verwaltungsabteilungen haben.
ESD MEDIENINFO | Innovationsprogramm überzeichnet, trotzdem gekürzt: ESD fordert Korrektur im Haushalt 2027

ESD MEDIENINFO | Innovationsprogramm überzeichnet, trotzdem gekürzt: ESD fordert Korrektur im Haushalt 2027

28. September 2026

Berlin, 28.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 geplanten Kürzungen bei der Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Im Mittelpunkt steht das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Weil die Nachfrage die verfügbaren Mittel übersteigt, nimmt das Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge mehr an. Dennoch sollen die Mittel für ZIM und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen im kommenden Jahr von rund 558,4 auf rund 539 Millionen Euro sinken.

„Das passt nicht zusammen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Wenn ein Programm schon im Juli gestoppt werden muss, weil das Geld nicht reicht, und seine Wiederöffnung vom nächsten Haushalt abhängt, dann kann die Antwort nicht eine weitere Kürzung sein.“

Auch das übergeordnete Haushaltskapitel „Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand“ soll von rund 1,85 auf rund 1,80 Milliarden Euro zurückgehen. Aus Sicht des ESD steht das im Widerspruch zur seit Jahren geführten Debatte über schwaches Wachstum, Investitionszurückhaltung und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Gerade Programme, die private Investitionen und eigene Entwicklungsarbeit der Unternehmen anstoßen, brauchen deshalb eine verlässliche Ausstattung.

„Wachstum entsteht nicht durch Appelle an die Wirtschaft, sondern dort, wo Unternehmer investieren, entwickeln und Risiko tragen“, so Lehberger. „Wer das will, muss es auch im Haushalt zeigen.“

Der ESD fordert den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren und die Innovationsförderung an der tatsächlichen Nachfrage kleiner und mittlerer Unternehmen auszurichten.

ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

13. September 2026

Berlin / Saarbrücken,13.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. lehnt die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit entschieden ab. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 neben Bargeld mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten müssen. Welches Verfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können, mindestens eines davon muss jedoch ein europäisches sein.

„Ob ein Betrieb Kartenzahlung akzeptiert, ist eine unternehmerische Entscheidung, und sie gehört dem, der das Risiko trägt“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. Wer als Selbständiger bewusst auf Kunden verzichtet, die kein Bargeld mitführen, wägt Umsatz, Gebühren und Aufwand ab. Diese Abwägung muss ihm kein Ministerium abnehmen.

Das Argument der Wahlfreiheit für die Kunden hält der ESD für vorgeschoben. Nach Zahlen der Bundesbank wurden im vergangenen Jahr bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt, nur noch 45 Prozent bar. Der Markt regelt den Wandel längst von selbst, ein Gesetz erübrigt sich.
Kartenzahlung ist zudem keineswegs kostenlos. Laut Bundesbank-Analyse kommen Geschäfte am günstigsten weg, wenn mit Schein, Münze oder Girocard gezahlt wird, während internationale Debit- und Kreditkarten höhere Kosten verursachen. Für Betriebe, die bislang bewusst ausschließlich Bargeld akzeptieren, entstehen durch die geplante Verpflichtung zusätzliche Kosten und organisatorischer Aufwand – unabhängig davon, ob ihre Kunden eine digitale Bezahlmöglichkeit überhaupt nachfragen.

Aufschlussreich ist, was das Ministerium neben der Wahlfreiheit noch als Argument anführt, nämlich die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Damit entsteht der Eindruck, Betriebe, die weiterhin auch bar bezahlt werden wollen, stünden unter einem besonderen Verdacht. „Dann soll das Finanzministerium auch dazu stehen, statt sich hinter dem Verbraucherschutz zu verstecken. Offenbar hält sich in Teilen der Politik und der Verwaltung hartnäckig die Vorstellung, Selbständige müsse man erst einmal unter Verdacht stellen, statt ihnen zunächst grundsätzlich rechtskonformes Verhalten zu unterstellen. Das haben die Menschen nicht verdient, die in diesem Land Arbeitsplätze schaffen, ausbilden und Steuern zahlen“, sagt Lehberger.

Der ESD appelliert an die Abgeordneten von CDU und CSU sowie an wirtschaftsnahe SPD-Politiker wie die Mitglieder des Seeheimer Kreises, im laufenden Verfahren zu intervenieren. Die Eckpunkte befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss ist noch für dieses Jahr geplant.
„Dass das Vorhaben im Koalitionsvertrag steht, macht es nicht richtiger. Die Union ist angetreten, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu entlasten. Jetzt ist der Moment für alle, die den Mittelstand ernst nehmen, das auch zu beweisen“, so Lehberger.

ESD MEDIENINFO | Sachsen-Anhalt: Wahlergebnis muss Auftrag sein, Selbständige und Mittelstand wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken

ESD MEDIENINFO | Sachsen-Anhalt: Wahlergebnis muss Auftrag sein, Selbständige und Mittelstand wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken

08. September 2026

Berlin, 08.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. sieht im Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine politische Zäsur, die weit über das Bundesland hinausreicht. Aus Sicht des Verbandes muss das Wahlergebnis Anlass sein, politische Prioritäten und die konkrete Umsetzung von Reformen auf allen Ebenen kritisch zu überprüfen.

„Wenn sich politische Kräfteverhältnisse so massiv verschieben, ist das ein Weckruf für alle politisch Verantwortlichen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Gruppe der Selbständigen. Nach Wahltagsbefragungen stimmte eine deutliche Mehrheit von ihnen in Sachsen-Anhalt für die AfD – ein noch höherer Anteil als im Gesamtergebnis des Landes. Für den Verband ist das ein klares Indiz dafür, wie tief der Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit der Politik gerade in dieser Gruppe reicht.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung, begonnene Reformvorhaben jetzt konsequent und ohne weiteren Zeitverzug umzusetzen. Genau darin liege aus Sicht des ESD der eigentliche Handlungsauftrag des Wahlergebnisses.

Entscheidend sei allerdings, dass Reformen die Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Soloselbständigen sowie Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen stärker berücksichtigen. Aus Sicht des ESD haben steigende Kosten, wachsende Regulierung, bürokratische Belastungen und lange Verwaltungsverfahren in den vergangenen Jahren das Vertrauen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer in die Handlungsfähigkeit der Politik belastet. Viele Selbständige fühlen sich mit ihren Anliegen und ihrer Lebensrealität von der Politik nicht mehr gesehen – das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt macht diese Stimmung sichtbar.

„Wer täglich Verantwortung für einen Betrieb, Beschäftigte und die eigene wirtschaftliche Existenz trägt, erwartet eine Politik, die Probleme löst und verlässliche Rahmenbedingungen schafft.“, so Lehberger.

Der ESD fordert deshalb einen bundesweiten wirtschaftspolitischen Kurs, der Bürokratie tatsächlich abbaut, Planungssicherheit stärkt, unternehmerische Eigenverantwortung respektiert und die besondere Situation Selbständiger bei neuen gesetzlichen Vorhaben systematisch berücksichtigt.

Für den ESD steht zugleich fest, dass wirtschaftliche Freiheit dauerhaft eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung braucht. Rechtssicherheit, verlässliche Institutionen und gesellschaftliche Stabilität sind grundlegende Voraussetzungen für Investitionen und wirtschaftlichen Erfolg.

„Statt sich von diesem Wahlergebnis scheu machen zu lassen, sollte die Bundesregierung notwendige Reformen jetzt erst recht entschlossen umsetzen. Allerdings mit einem deutlich stärkeren Blick auf die Bedürfnisse, die Leistungen und die Bedeutung der Selbständigen und des Mittelstands.“, so Lehberger abschließend.

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

26. August 2026

Berlin/Saarbrücken, 27. August 2026. Das Bundesministerium der Finanzen plant eine neue Kassenpflicht für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro netto. Nach dem vorliegenden Entwurf kann die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen. Erfasst würden grundsätzlich auch Selbständige, die in ihrem Geschäftsalltag überhaupt keine Kasse benötigen.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. hält eine solche pauschale Verpflichtung für unnütz.

„Wer keine Bar- oder Kartenzahlung anbietet, braucht keine elektronische Kasse. Einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater, Designer oder anderen Selbständigen trotzdem dazu zu verpflichten, eine Kasse anzuschaffen, hat mit sinnvoller Bekämpfung von Steuerhinterziehung nichts zu tun. Das ist Bürokratie um ihrer selbst willen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Entwurf Überweisungen und Lastschriften ausdrücklich von der Erfassung über das elektronische Aufzeichnungssystem ausnimmt. Barzahlungen sowie Kartenzahlungen sollen hingegen über das Kassensystem erfasst werden. Damit kann ein Selbständiger verpflichtet sein, eine elektronische Kasse anzuschaffen und vorzuhalten, obwohl er darüber keinen einzigen Geschäftsvorfall abwickelt.

„Damit zwingt der Staat Selbständige im Zweifel dazu, Geld für eine Kasse auszugeben, die anschließend buchstäblich nur in der Ecke steht. Noch absurder wird es, wenn die Nichtverwendung eines vorgeschriebenen Systems gleichzeitig mit Bußgeldern geahndet werden kann“, so Lehberger.

Der Entwurf sieht bei Verstößen gegen die Vorgaben zu elektronischen Aufzeichnungssystemen je nach Tatbestand Geldbußen von bis zu 5.000 beziehungsweise 25.000 Euro vor.
Auch bei der Abgrenzung zeigt sich, dass differenzierte Regelungen möglich sind. Bei der maßgeblichen Umsatzgrenze wird auf den Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz abgestellt. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden dabei nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise steuerfreie Heilbehandlungen. Dadurch können Ärzte und andere Heilberufe mit entsprechenden steuerfreien Umsätzen bereits aufgrund der Berechnung der Umsatzgrenze außerhalb der Kassenpflicht bleiben.

Der ESD fordert deshalb eine klare und unbürokratische Ausnahme für Selbständige und Unternehmen, die Zahlungen ausschließlich per Überweisung oder Lastschrift erhalten. Wer keine Bar-, Debit- oder Kreditkartenzahlungen entgegennimmt, darf nicht verpflichtet werden, eigens dafür ein elektronisches Kassensystem anzuschaffen und vorzuhalten.

„Der Staat sollte elektronische Kassen dort verlangen, wo tatsächlich kassentypische Zahlungsvorgänge stattfinden. Eine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft schafft weder mehr Steuergerechtigkeit noch weniger Bürokratie. Sie schafft vor allem zusätzliche Kosten und Aufwand für Selbständige, ohne einen einzigen zusätzlichen Zahlungsvorgang transparent zu machen“, erklärt Lehberger abschließend.

Der ESD fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Kassenpflicht auf Unternehmen und Selbständige zu beschränken, die tatsächlich Bar- oder Kartenzahlungen entgegennehmen, und die vorgesehene Grenze von 100.000 Euro Nettogesamtumsatz deutlich anzuheben.

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