Berlin/Saarbrücken, 08.10.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sieht im heute vorgestellten Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) keinen gesonderten Nachweis einer spürbaren Entlastung von Soloselbständigen und kleinen Betrieben. Nach der Bilanz des NKR verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft im Berichtszeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 netto um rund 45 Mio. Euro. Gleichzeitig steigen ihre jährlichen Bürokratiekosten um rund 1,3 Mrd. Euro. Der Gesamtbetrag liegt nach der Berichterstattung des Handelsblatts bei 65,3 Mrd. Euro. Haupttreiber des Anstiegs ist die nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
Der Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands um insgesamt rund 6,8 Mrd. Euro bezieht sich auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zusammen. Entscheidend dafür ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, dessen bilanzierte jährliche Entlastungswirkung von rund 7,7 Mrd. Euro durch neue Belastungen teilweise aufgezehrt wird. Im Gesamtsaldo entfällt der Rückgang vor allem auf Bürgerinnen und Bürger. Für die Wirtschaft verbleibt nach Gegenrechnung neuer Belastungen lediglich eine jährliche Nettoentlastung von rund 45 Mio. Euro.
Der NKR stellt fest, dass es sich bei der großen rechnerischen Entlastung zum erheblichen Teil um vermiedene zukünftige Kosten handelt. Insbesondere die Entlastung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ist deshalb nicht mit einer unmittelbar spürbaren Verringerung bestehender Verwaltungsarbeit gleichzusetzen. Eine nach Unternehmensgröße getrennte Bilanz der Be- und Entlastungen weist der Bericht nicht aus. Ob und in welchem Umfang Soloselbständige und Kleinbetriebe entlastet werden, lässt sich daraus nicht ablesen.
„Soloselbständige und kleine Betriebe müssen die Verwaltungsarbeit häufig selbst erledigen. Jede Stunde Papierkram fehlt für Kunden und Aufträge. Entscheidend ist deshalb, welche bestehenden Pflichten tatsächlich entfallen und wie viel Zeit die Betriebe dadurch zurückgewinnen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.
Das geplante Berichtsentlastungsgesetz mit Beweislastumkehr ist aus Sicht des ESD der richtige Ansatz. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger will dafür im Dezember Eckpunkte ins Kabinett bringen. Nach seinen Angaben soll das Gesetz ab 1. Januar 2028 wirksam werden. Für Betroffene kommt es damit spät, und es bleibt offen, welche Pflichten konkret entfallen.
„Der Staat muss jetzt beweisen, dass Beweislastumkehr mehr ist als eine Überschrift. Wir erwarten eine konkrete Liste der Pflichten, die für Selbständige tatsächlich wegfallen, mit Zeit- und Kostenersparnis je Betrieb“, so Lehberger.
NKR-Jahresbericht 2026 zum Download: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresberichte_node.html
ESD-Forderungen
- Eine getrennte Auswertung des Bürokratieaufwands und der Bürokratiekosten für Soloselbständige und kleine Betriebe im Jahresbericht des NKR.
- Eine konkrete Übersicht zum Berichtsentlastungsgesetz, welche Pflichten für Selbständige und kleine Betriebe entfallen und welche jährliche Zeit- und Kostenersparnis für die betroffenen Betriebe voraussichtlich entsteht.
- Eine konsequente Ausrichtung des Bürokratieabbaus an der betrieblichen Realität von Soloselbständigen und kleinen Unternehmen, die meist keine eigenen Verwaltungsabteilungen haben.